UVV für Elektrokettenzüge, Hebezeuge, Anschlagmittel und Kräne
Nach den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sind Hebezeuge und
Anschlagmittel jährlich, bzw. je nach Einsatzhäufigkeit,
Verschleißerscheinungen, Korrosion und Hitzeeinwirkungen, regelmäßig zu
überprüfen. Anschlagketten sind mindestens alle 3 Jahre einer besonderen
Riss- bzw. Belastungsprüfung zu unterziehen, welche nur durch
zertifizierte Prüfer durchgeführt werden darf. Ihre
Arbeitsmittel werden durch Messungen und Prüfungen somit wieder in einen
sicheren und zuverlässigen Zustand versetzt.
Bei uns werden folgende Prüfungen durchgeführt:
Prüfung an Elektrokettenzügen (Motoren) nach DGUV Vorschrift 52 § 25, § 26 durch Sachverständige und Sachkundige
Prüfung an Kranen nach DGUV Vorschrift 52 § 25, § 26 durch Sachverständige und Sachkundige
Prüfung von Lastaufnahmemitteln nach DGUV Regel 100-500
Winden, Hub- und Zuggeräte nach DGUV Vorschrift 54 § 23
Steigschutzeinrichtungen, persönliche Schutzausrüstung PSA nach DGUV Regel 112 – 198
Leitern, Tritte nach Betriebssicherheitsverordnung
Ermittlung der Restlebensdauer z. B. bei Motoren, Winden etc.